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Eine verfassungswidrige Bundestagswahl?

07. August 2009 von René · Keine Kommentare · Die Generalisten, Politik

Bisher habe ich vom Bundestags-Wahlkampf nicht viel mitbekommen. Das ist sehr erfreulich. Denn seit Jahren dreht sich Politik mehr um Partei-Strategie und Darstellung als um Inhalte – und das interessiert mich nicht. Es gibt Wichtigeres, als sich mit einer künstlich geschaffenen Oberfläche abzuplagen.

Dementsprechend wenig Inhaltliches habe ich bisher bemerkt. Mal abgesehen vom schwarz-gelben Steuersenkungspopulismus wurde kaum etwas erörtert. Die meiste Substanz dürfte derzeit das ganzheitliche Konzept der Grünen eines Green New Deals haben.

Die Wahl selbst läuft Gefahr, mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet zu sein. Letztes Jahr hat das Bundesverfassungsgericht nämlich entschieden, die derzeitige Regelung der Überhangmandate sei verfassungswidrig. Ferner hat es dem Gesetzgeber aufgegeben, er solle bis 2011 einen verfassungsgemäßen Zustand herstellen. Anfang diesen Jahres haben daraufhin die Grünen ein Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts in den Bundestag eingebracht, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprach. Dieser wurde jedoch vor rund vier Wochen abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD.

Das Problem der aktuellen Rechtslage besteht in der Gefahr einer Kampagne, die zum Stimmen-Splitting aufruft. Dies würde speziell in den Bundesländern Sinn machen, wo die CDU sehr viele Wahlkreise über die Erststimme gewinnen wird, z.B. in Sachsen und Baden-Württemberg. Viele rechnen derzeit damit, dass CDU und FDP dort ihren Wählern raten, die Erststimme der Union und die Zweitstimme der FDP zu geben. Der Union schadet das nicht, da mittels der Direktmandate ihre Mandate gesichert sind; der FDP verschafft es jedoch wegen der gewonnenen Zweitstimmen mehr Sitze im neuen Bundestag. So ließe sich der Gewinn an Sitzen für die angestrebte schwarz-gelbe Koalition erhöhen. 

Aber auch ohne gezielte Kampagne droht eine unzulässige Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der folgenden Diskussion in der Öffentlichkeit und den Medien ist der Fehler im System allseits bekannt sowie, dass er gezielt ausgenutzt werden kann. Da braucht es nur versteckte Hinweise, damit ein Ausnutzen erfolgt, und vielleicht noch nicht einmal diese.

Deswegen trifft der Hauptvorwurf auch die vier Parteien, die eine Änderung des Wahlrechts vor der Bundestagswahl abgelehnt haben. Sie haben womöglich eine verfassungswidrige Mehrheitsbildung im Deutschen Bundestag zu verantworten. Nach derzeitigen Umfragen haben CDU/CSU und FDP nur eine knappe Mehrheit. Voraussichtlich werden die Überhangmandate also das Zünglein an der Waage sein und den Ausschlag geben für eine (sichere) schwarz-gelbe Mehrheit.

Sollte es so kommen, wäre die Demokratie beschädigt, gebilligt durch CDU, CSU, FDP und SPD!

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