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Das Grundgesetz und die Ost-Deutschen

03. Juni 2009 von René · 3 Kommentare · Die Generalisten

Neulich berührte ein Beitrag von Stephan das mitunter gespannte Verhältnis der Ost-Deutschen zum Grundgesetz (GG). Diese Spannung hat in erster Linie ihren Grund darin, dass es im Zuge des Beitritts der fünf neuen Bundesländer zur BRD 1990 keinerlei Möglichkeit gab, auf die “neue” Verfassung einzuwirken. Das ist in der Tat unerfreulich – zumal das GG in seinem alten Art. 146 für den Fall der Einheit Deutschlands die Schaffung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung vorsah.

Darüber hinaus hat die Distanz gewiss etwas mit der Sprache des GG zu tun. Denn sicherlich gibt es Verfassungen, die sprachlich schwungvoller und volkstümlicher sind als unser GG. Die Entstehungsgeschichte des GG zeigt, warum dies so ist: Das GG ist nicht aus einem Umsturz, einer Revolution entstanden wie etwa die Paulskirchenverfassung von 1848/49, sondern aus einer Niederlage im Krieg, aus Besatzung und aus der Erkenntnis heraus, das Vergangene müsse auf ewig verhindert werden. Deshalb bediente sich der Parlamentarische Rat für den Text des GG des in deutschen Gesetzen üblichen und durchaus erfolgreichen abstrakten Sprachstils. Dieser führt dazu, dass eine Norm allgemein verfasst ist und unzählige Sachverhalte erfasst, das Gesetz also übersichtlich und äußerst effektiv ist. Leider sorgt er aber auch dafür, dass nur Spezialisten das GG umfassend verstehen. Für die Bürger dagegen erschließt sich vieles unseres Verfassungstextes dagegen nicht.

Dennoch hat das GG im Laufe der Jahre eine Kraft entwickelt, von der speziell auch die Bürger der ehemaligen DDR seit 1990 profitieren. Die Grundrechte des GG gewährleisten im Zusammenhang mit dem 1949 neu geschaffenen Bundesverfassungsgericht allen Bürgern einen Kern von unantastbaren Freiheitsbereichen. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass die von Art. 1 Abs. 1 des GG vorgegebene Unantastbarkeit der Menschenwürde Wirklichkeit und prägend für unser Leben geworden ist.

Und das ist – neben der Überwindung des Defizits an Demokratie – die große Veränderung durch die Wende 1989/90. Das gab es vorher in der DDR nicht. Zwar sah die Verfassung der DDR auch Bürgerrechte vor, doch gab es damals kein Verfassungsgericht, das deren Einhaltung kontrollierte bzw. deren Verletzung durch staatliche Stellen kritisierte und korrigierte. Die Idee der Volksherrschaft scheiterte in der DDR daran, dass niemand prüfte, ob die Regeln einer solchen  eingehalten und die Rechte des Volkes berücksichtigt wurden. Nur so war es möglich, dass die Clique der Mächtigen machen konnte, was sie wollte.

Dass dies unter dem GG weitestgehend nicht mehr möglich ist, zeigt aktuell das Feld der inneren Sicherheit. Der Gesetzgeber versucht auf diesem Gebiet, so scheint es, mit Vorratsdatenspeicherung, Computerdurchsuchung und sonstigen Überwachungsmaßnahmen eher den Staat vor dem Bürger schützen als den Bürger vor dem Staat. Unausgesprochen steht dahinter die Idee, man müsse die Bürger kleiner machen, um so mehr Sicherheit zu schaffen. Aber: Gegen diesen Verzehr der Bürgerrechte regt sich ein staatsrechtlich greifbarer Widerstand in Form von Klagen, die in Karlsruhe erhoben werden. So hat im Falle des Lauschangriffs das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zur teilweisen Rücknahme seiner Einschränkungen aufgefordert – und dieser musste dem nachkommen. Und womöglich werden die derzeit noch in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden ein ähnliches Ende nehmen.

Das GG beschert uns also viel Gutes. Das sollte nicht übersehen werden; vielmehr sollte man ab und zu einmal in die ersten Artikel des GG hineinschauen. Dann wird, da diese sprachlich einfach gehalten sind, nämlich klar: Vieles, was inzwischen so selbstverständlich ist, ist ein Produkt der im GG verfassten Bürgerrechte und der daran gekoppelten Möglichkeit, sie gerichtlich durchzusetzen.

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3 Kommentare bis jetzt↓

  • HirseNo Gravatar

    Das der Bürger mehr und mehr überwacht werden soll, liegt an dem panischen Dr. Wolfgang Schäuble. Von Internet hat er auch keine Ahnung.
    Die Linux-Methode ist ja, alles sperren und was benötigt wird freischalten. Windows ist da ja offener… ;) Demokraten nehmen also die Windows-Methode, Regime gerne das Linux-Derivat, als Sicherheitsmethode. Mit dem Unterschied, dass bei Linux jeder mitwirken kann, bei Windows(Schäuble) ist das nicht ganz der Fall!

    Gruss Hirse

    • StephanNo Gravatar

      Hirse, fühle dich beschützt! Wir schreiben hier alles auf dem Mac. Friede sei mit dir!

      In Sachen Netzsperren hat die von der Leyen den Schäuble in den letzten Wochen locker überholt. Parallel dazu hat sie aber auch Steinmeier bei der Beliebtheit hinter sich gelassen. Kausaler Zusammenhang?

      Gruß SF

  • pixelNo Gravatar

    och hirse… lass mal bitte den billy raus da …windows ist nur so offenherzig, weil es der gemeine pc – pöbel so will … so ätsch such dir nen neuen schäubleschuldigen :)

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